Die Praxis für Podologie Daniela Kundt, hat die Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Bei Vorlage einer durch einen Arzt ausgestellten Heilmittelverordnung können folgende Leistungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden:
+ Hornhautabtragungen, Hornhautbearbeitung (Indikationsschlüssel DFa)
+ Nagelbearbeitung ( Indikationsschlüssel DFb)
+ Podologische Komplexbehandlung (Indikationsschlüssel DFc)
+ Weggebühr bei Hausbesuchen
Die Heilmittelverordnung kann von Ärtzen nur für Diabetespatienten mit Folgeerkrankungen des Fußes (Angio- oder Neuropathie) ausgestellt werden.
Wichtige Information zur Heilmittelverordnung:
1. Ausstellungsdatum maximal 28 Tage vor Behandlungstermin
2. Erstverordnung 3 mal, Folgeverordnung 3 bis max. 6 mal
3. Behandlung alle 4 bis 6 Wochen
4. Diagnosegruppe DFa, DFb,DFc